AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Fahrten, Skikursen und Sportangeboten des 1.Skiclub Neunkirchen a. Br. e.V. und der zugehörigen DSV-Skischule

1) Voraussetzung für die Teilnahme an einem Skikurs oder sonstigem Sportangebot ist die Mitgliedschaft im 1.Skiclub Neunkirchen a. Br. e.V.

Für Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz.

2) Anmeldungen sind verbindlich.

3) Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro bei Wochenendfahrten und 100,00 Euro bei länger dauernden Fahrten fällig und von dem genannten Konto abgebucht. Der Restbetrag wird etwa 10 Tage vor Fahrtbeginn abgebucht.

Sollte eine Abbuchung aus einem von dem Teilnehmer zu vertretenden Umstand nicht möglich sein (z.B. durch fehlerhafte Angaben), so können die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

4) Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer muss dieser die Kosten tragen, die dem Verein über die Anzahlung des Teilnehmers hinaus entstanden sind. Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten.

5) Die Fahrt kann in seltenen Fällen abgesagt werden. Gründe hierfür können beispielsweise eine zu geringe Teilnehmerzahl oder Schneemangel sein. Muss eine Fahrt aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, werden die an den Verein bereits geleisteten Zahlungen (z. B. die Anzahlung) auf das ihm bekannte Konto zurückerstattet.

6) Der Verein ist verpflichtet, für jeden Teilnehmer eine Reiseinsolvenzversicherung abzuschließen, damit der Reisepreis im Falle einer Vereinsinsolvenz von der Versicherung erstattet werden kann.

Für diesen Zweck wird der Name des Teilnehmers an die Versicherung übermittelt.

7) Der alpine Schneesport ist mit Risiken verbunden. Der Teilnehmer hat für den notwendigen Versicherungsschutz zu sorgen

(z. B. Haftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung etc.).

8) Die Teilnahme an unseren Fahrten ist nur mit der notwendigen Schutzkleidung sowie einer gültigen Vereinsmitgliedschaft möglich. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen bzw. kann
in Abhängigkeit von den Bestimmungen am Fahrtziel gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sein. Der Teilnehmer verpflichtet sich entsprechend zu informieren und nach den Vorgaben zu handeln.

Das Tragen eines Helmes für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres ist bei allen Skikursen grundsätzlich verpflichtend.

Weitere Maßnahmen werden empfohlen, bzw. können angeordnet werden (z. B. Rückenprotektor im Park). Der Teilnehmer, bei minderjährigen Teilnehmern dessen Erziehungsberechtigte, haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportausrüstung des Teilnehmers den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Überprüfung der Ausrüstung sollte ausschließlich von einem Fachgeschäft durchgeführt worden sein. Der 1.Skiclub Neunkirchen ist nicht verpflichtet, die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen. Stellen sich gravierende
Mängel an der Ausrüstung eines Teilnehmers heraus, ist der Verein berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Skikurs auszuschließen.

9) Der Teilnehmer sollte über die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen verfügen, um an der Fahrt teilzunehmen. Alle aktuell bekannten Einschränkungen (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten oder notwendige Medikation) sind dem Verein mit der Anmeldung über die Eingabe bei „Weitere Informationen“ im Feld „Bemerkungen“ mitzuteilen. Bis zum Fahrtantritt auftretende Einschränkungen sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Der Verein behält sich das Recht vor, die Teilnahme notfalls zu versagen.

10) Bei Kinder- und Jugendskilagern müssen die unterschriebenen Erklärungen „Verhaltensregeln“ und „Zustand der Sportgeräte“ spätestens mit Fahrtantritt dem Betreuerteam ausgehändigt werden.

11) Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand der eigenen Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Verein kann für keine Schäden haftbar gemacht werden, die durch Missachtung dieser Sorgfaltspflicht verursacht werden.


Neunkirchen, 12. Mai 2023